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Nun lasst uns gehn und treten – bereits ausgebucht

30.12.2024 | 15:00 02.01.2025 | 10:00

Einkehr zur Jahreswende

… mit Singen und mit Beten. So dichtete Paul Gerhardt in seinem Gebetslied zum Beginn des neuen Jahres. So wollen auch wir den Übergang gestalten. Wir werden auf das zurückblicken, was im vergangenen Jahr gewesen ist – das Schöne und das Schwere. Wir werden nach dem suchen, was uns im neuen Jahr mit seinen Herausforderungen stärken kann. Ruhe und Besinnung, Gespräch und Austausch werden die gemeinsame Zeit prägen.

BeginnMontag 15:00 Uhr mit dem Kaffeetrinken
EndeDonnerstag nach dem Frühstück
Herberge in der Abtei168 €
Gästezimmer im Einkehrhaus84 €
Vollverpflegung147 €
Tagungsbeitrag40 €
Teilnehmerzahlmind. 8, max. 12
Anmeldung bis zum16.12.2024

Leitung:

Tanzlehrerin, Berlin

Veranstaltungsort:

Anmeldung zu dieser Veranstaltung:

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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für unsere Veranstaltungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kloster Stift zum Heiligengrabe

    Die Buchung / Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung des Arrangementpreises / der Seminargebühr. Das Kloster bestätigt den Eingang der Buchung / Anmeldung durch eine Reservierungsbestätigung. Kurzfristige Buchungen / Anmeldungen (14 Tage vor Anreise / Kursbeginn) gelten als verbindlich. Die Rechnung wird 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig.
    Eine Absage muss schriftlich (per Post oder per Fax mit Unterschrift versehen oder per Mail) erfolgen.


    Bei einer Absage gelten folgende Stornogebühren:


    Buchungen von Übernachtungen

    – Bis 1 Tag vor Anreisetag: kostenfrei

    – Am Anreisetag: 100 %

    Das Kloster behält sich die Absage der Buchung aus einem nicht von ihm selbst zu vertretenden Grund vor.


    Anmeldung zu Seminaren / Veranstaltungen

    – Bis 28 Tage vor Beginn: kostenfrei

    – 27 – 8 Tage vor Beginn: 50% der Seminargebühren

    – Ab 7 Tage vor Beginn: 100% der Seminargebühr

    Es ist jederzeit möglich, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen.

    Wird die Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht, behält sich das Kloster eine Absage der betreffenden Veranstaltung vor. Weiterhin behält sich das Kloster eine Absage aus einem nicht von ihm zu vertretenden Grund vor. Die Seminargebühren werden in voller Höhe zurückerstattet.


    Diese Regelungen für Buchungen und Anmeldungen zu Veranstaltungen gelten auch bei Krankheit. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise- bzw. Seminar-Rücktritts-Versicherung bei einem Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl.

    Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer oder Gäste, insbesondere Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

    Irrtümer und Änderungen vorbehalten.